Winter !
Zurzeit stehen fast nur Baumfällungen an. Sobald die Temperaturen minus 5°C überschreiten kann auch wieder der Winterschnitt an Bäumen, Sträuchern und Stauden ausgeführt werden. Und sobald der Boden aufgetaut ist, kann gepflanzt werden. Es muss zumindest auf den leichten Berliner Böden nicht bis zum Frühjahr gewartet werden.
Herbstlaub...
Die alljährliche Frage: Was passiert mit dem Laub?
Grundsätzlich muss das Laub möglichst häufig von den Verkehrsflächen, also Fußwegen, Parkplätzen usw. entfernt werden, um Unfälle zu vermeiden. Bewährt hat sich hierfür ein wöchentlicher Rhythmus.
Auch auf Rasenflächen darf keine geschlossene Laubdecke bleiben, da der Rasen hierunter ersticken würde.
Auf den Pflanzflächen hingegen soll das Laub im Regelfall dauerhaft verbleiben, um dem Boden die organische Substanz zu erhalten. Das ist nicht nur gute fachliche Praxis, sondern auch durch die DIN 18919 so vorgeschrieben. Anderenfalls muss die durch die Entnahme des Laubes entzogene Biomasse aufwändig ersetzt werden, z.B. durch Rindenmulch. Ausnahmen sind viele Staudenbeete und Flächen, aus denen das Laub ohnehin schnell wieder auswehen würde. Vor allem für ältere Bewohner besteht ein ästhetisches Problem, wenn anstelle eines geharkten Bodens "unordentliches" Laub zu sehen ist. Die Ursache ist aber eine andere. Immer dann, wenn der Boden oder das auf ihm liegende Laub überhaupt sichtbar ist, sind offensichtlich Lücken im Pflanzenbestand entstanden. Meistens bilden sich offene Flächen dadurch, dass Ausfälle nicht ersetzt werden. Wird hier nun durch ständige Laubentnahme der Boden verarmt, entstehen noch mehr Lücken - ein Teufelskreis beginnt, der nach Jahren mit einigen kümmerlichen Restpflanzen auf kahler Fläche endet. In der Praxis ist vor Ort ein guter Kompromiss zwischen Verkehrssicherung, Bodenerhalt und gepflegter Erscheinung zu finden.
Herbstlärm...
Stets in der öffentlichen Kritik steht der Einsatz von Laubbläsern. Auch Garten Fien bedient sich dieser Technik.
Ohne jede Frage nervt der Lärm (uns auch), wie jeder Verkehrs- oder Baulärm belastet und vermieden werden sollte. Die Verwendung der Maschinen dient jedoch dazu, die Kosten für die Gartenpflege und vor allem für die Unterhaltung größerer Bäume niedrig zu halten. Generell kann die gleiche Leistung mit höherem Personaleinsatz auch lärmfrei erbracht werden.
Um die Lärmbelastung gering zu halten, gelten für Laubbläser besondere Einschränkungen: Zwar dürfen Bau- und Gartenmaschinen grundsätzlich Montag bis Samstag von 7:00 bis 20 Uhr eingesetzt werden, für Motorsensen und Laubbläser gilt jedoch eine Einschränkung auf die Zeiten 9:00 bis 13:00 und 15:00 bis 17:00 Uhr. Garten Fien verwendet zudem geräuschoptimierte Maschinen.
Die Einschätzung, dass Laubbläser eine über die Lärmbelastung hinausgehende Gesundheitsgefährdung darstellen, deckt sich nicht mit unseren Erfahrungen.
Die Darstellung, dass durch die Laubbläser wegen des Entfernens der Streuschicht in den Grünflächen ein ökologischer Verlust entsteht, ist nicht begründet. Entfernung oder Erhalt der Streuschicht sind unabhängig von der eingesetzten Technik. Im Gegenteil, die Leistungsfähigkeit der Gebläse ermöglicht einfacher den Erhalt und Aufbau einer Streuschicht.
Die Zweckmäßigkeit des Einsatzes von Laubbläsern auf kleineren Grundstücken im privaten Rahmen sehen wir nicht, da hier kaum ein Vorteil zu erreichen ist. Der Einsatz von Laubsaugern (saugen statt pusten), Elektrogeräten oder kleinen Laubbläsern erscheint ebenso unverhältnismäßig, da mit diesen Geräten keine relevanten Mengen bewegt werden können.
Eine große Bitte: Wir sind sehr bemüht, die Arbeiten über die Vorgaben des Auftrags und der geltenden Vorschriften hinaus möglichst lärmarm auszuführen. Es ist hierbei keine Hilfe, als Anwohner oder Passant den einzelnen Mitarbeiter vor Ort zur vermeintlichen Rechenschaft zu ziehen. Sollten Sie Anlass zu Kritik oder Verbesserungsvorschläge haben, freuen wir uns über Ihre E-Mail!
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Kritik und Anregungen sind sehr willkommen.